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07 Mär 25

Das BFSG und was Unternehmen jetzt wissen müssen


Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Ab dem 29. Juni 2025 wird Barrierefreiheit für viele Unternehmen in der EU zur Pflicht. Grundlage dafür ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das auf der EU-Richtlinie für Barrierefreiheit basiert. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zu Produkten und Dienstleistungen zu ermöglichen.

Wen betrifft das Gesetz?
Das BFSG gilt für Unternehmen, die bestimmte Produkte und Dienstleistungen anbieten, darunter:

- Onlinedienste wie Webseiten, Apps, E-Books, Ticketbuchungen

Wer ist von der Regelung ausgenommen?
Nicht alle Unternehmen sind verpflichtet, die Anforderungen umzusetzen.
Folgende Ausnahmen gibt es:
❌ Kleinstunternehmen im Dienstleistungssektor (weniger als 10 Beschäftigte und Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme unter 2 Mio. Euro)
❌ Produkte, deren grundlegende Struktur nicht ohne unverhältnismäßigen Aufwand barrierefrei gestaltet werden kann
❌ Produkte oder Dienstleistungen, bei denen die Umsetzung nachweislich eine unverhältnismäßige Belastung darstellt

Was bedeutet das für Unternehmen?
Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zugänglich sind. Das betrifft z. B.:

  • Leichte Bedienbarkeit von Geräten und Software
  • Alternative Darstellungsformen (z. B. Screenreader-Kompatibilität)
  • Klare, verständliche Kommunikation


Welche Folgen drohen bei Nichteinhaltung?
Wer die Vorgaben nicht umsetzt, riskiert Abmahnungen, Bußgelder oder Verkaufsverbote. Es lohnt sich also, frühzeitig Maßnahmen zu ergreifen und Barrierefreiheit nicht nur als Pflicht, sondern als Chance zu sehen – für mehr Kundenzufriedenheit und eine größere Zielgruppe.

Jetzt handeln und Barrierefreiheit als Wettbewerbsvorteil nutzen! Wir beraten Sie gern bzw. prüfen Ihre Webseite.

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